Navigation
Kontakt
Ira Gresselmeier
AZAV-Beauftragte
Fon 05242 90 30-109
ira.gresselmeier@fare-ggmbh.de
Irmgard Honerlage
Qualitätsbeauftragte
Fon 05242 90 30-111
irmgard.honerlage@vhs-re.de
Seit dem ist die FARE gGmbH zertifiziert nach AZAV.
AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eingefügt. Die Regelungen verfolgen das Ziel, die Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, können nur solche Träger zur Einbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen werden, die unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden.”
[Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung: www.azwv.de (abgerufen am )]
Die FARE gGmbH hat in einem umfassenden Auditierungsverfahren alle Anforderungen der AZAV-Zertifizierung erfüllt und darf somit auch weiterhin die erfolgreiche Arbeit im Bereich der Arbeitsförderung fortsetzen.
Aus der Zertifizierung ergeben sich für unsere Kunden weitere Möglichkeiten. So kann die FARE gGmbH Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine sowie Bildungsgutscheine für unterschiedliche Maßnahmen entgegennehmen, die von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter Kreis Gütersloh ausgestellt werden können.
Für alle Fragen rund um die AZAV-Zertifizierung und die damit verbundenen Weiterbildungsmöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.